Am Dienstag (10. Februar) startete das Online-Format „30-Minuten-Kinderschutz“ ins Jahr 2026. Die Kinderschutzbeauftragten des Landestanzsportverbandes Berlin erfüllten diesmal ein Kriterium für das DTV-Jugendschutzprädikat, welches vorgibt den Interventionsleitfaden regelmäßig in Erinnerung zu rufen. Unter dem Impuls „Was tun wenn? – Grundlagen der Intervention“ unterschieden die Teilnehmer zwischen den Handlungsmöglichkeiten bei einer eigenen Beobachtung/ einem Verdacht oder einem Bericht einer betroffenen Person.
Dabei wurde als erster Schritt besonders das „Ruhe bewahren“ und „Ernst nehmen“ betont. Auch Sarah Siegel, die zuständige Koordinierungsstelle des Landessportbundes Berlin für den Tanzsport, unterstrich, dass das entgegengebrachte Vertrauen einer betroffenen Person stets bewahrt werden muss.
Der nächstfolgende Schritt ist das Dokumentieren. Hierzu gibt es für Vereine keine Pflicht, Sarah Siegel rät aber dazu, um im Falle eines Strafverfahrens Aussagen tätigen zu können und die Beobachtungen oder Erzählungen nicht zu verfälschen. Weitere wichtige Verhaltensweisen sind betroffenenorientiertes Handeln und Vermeiden von vorschnellen Beschuldigungen.
Abgeschlossen werden die Grundlagen einer Intervention stets mit dem Absprechen der weiteren Vorgehensweise. Dies kann je nach Interventionsleitfaden der Vereine und Verbände abweichen. Im Landestanzsportverband Berlin erfolgt die Absprache im 4-Augen-Prinzip und geht dann, wenn nötig, über in Fachberatungsstellen. Für die Vertiefung dieses Themas empfiehlt sich die Teilnahme beim Workshop für Kinderschutzbeauftragte des LSB.
Das nächste Online-Treffen „30-Minuten-Kinderschutz“ ist am Mittwoch, 22. April um 19:00 Uhr. Das Thema wird etwa einen Monat vorher bekannt gegeben und wird von den Teilnehmenden bestimmt: Themenvorschläge nimmt Anne Benger entgegengenommen.