Das für den 24.02. geplante Breitensportreffen wurde zwar abgesagt, da sich lediglich 2 Vereinsvertreter*innen mit einer Zusage zurückgemeldet hatten, dennoch soll hier ein kurzer Bericht über die Aktivitäten im Breitensport gemacht werden.
Das DTSA-Förderprogramm wird auch dieses Jahr fortgesetzt.
Das Präsidium würde den Breitensport gerne vermehrt unterstützen und überlegt, welche Unterstützung den Vereinen nutzen kann. So könnte eine finanzielle Beteiligung bei Breitensportwettbewerben möglich sein oder auch bei Veranstaltungen, mit denen die Vereine neue Mitglieder werben wollen. Die Ideensammlung ist eröffnet.
Eine Fördermaßnahme ist zum Beispiel der Youth Dance Contest am 14. und 15.03. in der Gretel-Bergmann-Halle, oder der Grundschultanzwettbewerb, der diesmal am 20.03. in der Max-Schmeling-Halle stattfinden wird. Bewusst vor dem Berlin Dance Festival, um einen Bezug zum Tanzsport herzustellen.
Am 13. und 14. Juni findet, diesmal im Sportforum Hohenschönhausen, das Familiensportfest statt. Wer sich hier mit seinem Verein präsentieren möchte, hat mit uns die Gelegenheit dazu. Sei es durch Teilnahme am Bühnenprogramm, an unserem Stand oder bei den Semifinals, bei denen auch ein Breaking-Battle geplant ist.
Am 10. und 11.10. wird dann auch wieder der Freizeit-Tanzsport-Kongress angeboten und im November das Format SportInklusiv für Trainer, die sich mit dem Thema Inklusion weiterbilden möchten.
Ein weiterer Abschnitt wäre die Auseinandersetzung mit den neuen GEMA-Regeln gewesen. Unter https://www.tanzsport.de/de/download/sonstiges finden Sie einen Auszug aus dem Pauschalvertrag 2026-2029.
Hier findet sich unter Top 5 - abgegoltene Musiknutzungen unter anderem folgende Punkte:
- c) Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Takt
- i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1000 Besuchern.
- n) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und dafür keine Zusätzliche Kursgebühr erhoben wird sowie die Teilnahme an Probetraining (max. 3 x). Nicht abgegolten sind Kurse an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer).
Diese Vereinbarung gilt bis 2029 und wird mit einem Kostenbeitrag pro Mitglied abgegolten. 2026 sind das 0,157 € pro Jahr und der Beitrag steigt bis 2029 auf 0,1995 € pro Mitglied an.
Nicht alle Musiknutzungen fallen unter diesen Vertrag. Nicht abgegolten sind unter anderem Shows und Galas mit Eintrittsgeld im Rahmen von Sport- und Spielfesten. Ebenfalls nicht pauschal abgedeckt sind Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (hier greift der GEMA Tarif M-SP) für die musikalische Umrahmung. Wenn eine Veranstaltung nicht durch den Pauschalvertrag abgedeckt ist, muss sie vorab bei der GEMA gemeldet werden. Nur so können Vereine Musik rechtssicher nutzen und vermeiden zusätzliche Kosten.
Die Kosten hängen dann von der Anzahl der Zuschauer und der Höhe des Eintrittsgelds ab.
In der Regel findet bei unserem Treffen auch immer eine Terminsammlung statt. Termine, die Breitensportveranstaltungen betreffen, veröffentlichen wir gerne auf unserer Homepage unter Sport/Breitensport, wenn sie uns in der Geschäftsstelle bekannt gemacht werden.